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Inklusive Arbeitswelt

Inklusion bei chronischer Erkrankung

Inklusion am Arbeitsplatz bedeutet: Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung schaffen und erhalten. Damit sind nicht nur Menschen im Rollstuhl oder mit Seh- oder Höreinschränkungen gemeint. Inklusion bezieht sich auch auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit chronischen Erkrankungen.

Zwei Männer und eine Frau sitzen lachend an einem Bürotisch.

Ende 2019 lebten in Bayern rund 1,3 Millionen Menschen mit einer amtlich anerkannten Schwerbehinderung. Das hat das Landesamt für Statistik erhoben. In fast 95 Prozent der Fälle war eine Krankheit Ursache für die Behinderung. Diese Zahlen schließen auch zahlreiche Berufstätige ein, die schwere Krankheiten wie z. B. Krebs, Herz-Kreislauf-Leiden oder eine Depression durchleben. Sie werden in der Regel für einen längeren Behandlungs- und Genesungszeitraum krankgeschrieben – und können beim Wiedereinstieg in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt sein. Arbeitgeber stehen dann vor der wichtigen Aufgabe, den Arbeitsplatz zu erhalten und bei der Rückkehr ggf. an die individuelle Belastbarkeit anzupassen. Dabei geht es nicht nur um soziale Verantwortung, sondern auch um unternehmerische Chancen: Wer inklusiv handelt, sichert wertvolle Fachkräfte!

Was ist eine Behinderung?

Zu Menschen mit Behinderung zählen laut Sozialgesetzbuch alle Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie für länger als sechs Monate an einer gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern. Die Einschränkungen können entweder angeboren oder erworben sein (z. B. durch einen Unfall oder eine Krankheit). Beeinträchtigungen, die kürzer als sechs Monate andauern oder alterstypisch sind, gelten nicht als Behinderung.

Was bedeutet „chronisch krank“?

Chronische Erkrankungen sind meist „unsichtbar“. Beispiele sind etwa Diabetes (Zuckerkrankheit), Störungen des Immunsystems, Nieren-, Herz-Kreislauf- oder Krebserkrankungen, schweres Asthma, Rheuma oder auch psychische Erkrankungen wie Angststörungen oder Depression.

„Chronisch“ bedeutet im medizinischen Sinne „sich langsam entwickelnd“ und/oder „lange anhaltend“. Oft sind chronische Erkrankungen nicht vollständig heilbar und erfordern deshalb eine dauerhafte oder wiederholte Behandlung. Aber: Das heißt nicht, dass die Betroffenen dauerhaft arbeitsunfähig oder in ihrer Leistungsfähigkeit gemindert sind! Bei einigen chronischen Erkrankungen brauchen Vorgesetzte, Kollegen und Kolleginnen lediglich Informationen für das Verhalten in Notfallsituationen (z. B. bei Diabetikern oder Asthmatikern). Bei anderen – wie etwa bei Krebs – sind die Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen zwar oft längere Zeit krankgeschrieben. Viele kehren aber nach erfolgreichem Betrieblichem Eingliederungsmanagement wieder zu ihrer früheren Leistungsfähigkeit zurück.

Schwerwiegend chronisch krank: die offizielle Definition

Laut Bundesministerium für Gesundheit gilt als schwerwiegend chronisch krank, wer mindestens ein Jahr lang einmal pro Quartal wegen derselben Krankheit einen Arzt aufsucht und zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllt:

  • eine Pflegebedürftigkeit des Pflegegrads 3, 4 oder 5
  • einen Grad der Behinderung (GdB) beziehungsweise eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60
  • eine dauerhafte medizinische Versorgung, ohne die sich die Erkrankung wahrscheinlich lebensbedrohlich verschlimmert, die Lebenserwartung verringert oder die Lebensqualität langfristig beeinträchtigt ist

Status Schwerbehinderung – auch bei chronischen Erkrankungen

Viele Menschen mit chronischer Erkrankung lehnen die Bezeichnung „schwerbehindert“ für sich ab. Doch die Einstufung durch das Versorgungsamt sichert ihnen und ihren Arbeitgebern wichtige Vorteile und kann einen Arbeitsplatzverlust verhindern.

Der Grad der Behinderung (GdB)

Der GdB wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgelegt. Liegt er über 50, steht den Betroffenen ein Schwerbehindertenausweis zu. Personen mit einem GdB von 30 oder 40 können auf Antrag schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Die Einstufung als schwerbehindert stärkt unter anderem den Kündigungsschutz und berechtigt zu Zusatzleistungen, z. B. durch Krankenkassen und das Inklusionsamt. Und: Der Status einer Schwerbehinderung hat auch Vorteile für den Arbeitgeber: Ein Unternehmen kann z. B. beim Inklusionsamt Leistungen beantragen, etwa für eine behinderungsgerechte Einrichtung des Arbeitsplatzes, eine Arbeitsassistenz oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen.

Weitere Infos finden Sie im „Wegweiser für Menschen mit Behinderung“ vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Wenn Menschen z. B. nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, haben sie Anspruch auf ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). Vorgesetzte, Betriebsarzt oder Betriebsärztin, Schwerbehindertenvertretung und Beschäftigte vereinbaren gemeinsam geeignete Maßnahmen, z. B. eine stufenweise Erhöhung der Arbeitszeit.

Mehr zum BEM finden Sie kompakt in unserem Lexikon und ausführlich in der Broschüre „Schritt für Schritt zurück in den Job“.

Weiterlesen: Erfahrungsberichte, Interviews und mehr

Spannend für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen: Hier finden Sie interessante Fallgeschichten und Blog-Beiträge zum Thema „Inklusion bei chronischer Erkrankung“:

Erfahrungen im Kinderheim St. Klara in Freising: „Nach einer Krebserkrankung zurück an den Arbeitsplatz“